Gästekarte

Ein "Merci" deiner Wahlheimat

Alpine Treue zahlt sich aus: Wer unsere Destination zur Wahlheimat kürt, reist nicht nur ins Berner Oberland, sondern auch kostenlos darin herum. Denn Übernachtungsgäste erhalten automatisch die Gästekarte – und die gilt als Ticket für den öffentlichen Verkehr.

Vorteile Gästekarte

Mit öffentlichem Verkehr inklusive und mit weiteren attraktiven Vorteilen der Gästekarte bedanken wir uns bei allen, die länger als ein Tag in unseren Tälern bleiben.

Bergbahnen

Vorteile Bergbahnen

Reduktionen gelten ausschliesslich für Einzelfahrten und sind nicht mit anderen Rabatten kumulierbar.


Vorteile Bergbahnenpass Adelboden-Lenk-Frutigen

  • 30 CHF 1 Tages Bergbahnenpass
  • 60 CHF «3 für 2» Bergbahnenpass (3 Tage gültig)
  • 120 CHF «7 für 4» Bergbahnenpass (7 Tage gültig)

Bergbahnenpässe sind ausschliesslich mit einer Gästekarte erhältlich und sind auf folgenden Anlagen gültig: Bergbahnen Adelboden, Engstligenalp, Tschentenalp, Elsigen-Metsch und Lenk Bergbahnen.

Inkludierte Leistungen

* Beachte, dass für Hunde und Velos/Bikes sowie bei der An- und Abreise ein Ticket gelöst werden muss.
* Die Buslinien Gilbach-Geils, Kandersteg-Gasterntal sowie Kiental-Griesalp sind nicht inkludiert.

Sport

Vorteile Sommersport


Freizeit- und Sportarena Adelboden


Vorteile Wintersport


Tipp der Woche

Einsteigen und loslegen, so kommst du unbeschwert durch die ganze Destination! Mit der Gästekarte fährst du gratis in Adelboden, Frutigen und Kandersteg.


FAQ Gästekarte

Alle häufig gestellten Fragen rund um die Gästekarte findest du hier.

Allgemeine Fragen

Wer stellt die Gästekarte aus?

Gäste erhalten die Gästekarte ab 1 Übernachtung von ihrem Gastgeber.
Zweitheimische erhalten mit der Pauschalkurtaxenrechnung ein Login, mit welchem sie die Gästekarte unter bestellen können.

Wer hat Anrecht auf die Gästekarte?

Alle kurtaxenzahlenden Gäste der Gemeinden Adelboden, Frutigen, Kandergrund, Kandersteg und Kiental-Reichenbach ab 6 Jahren.
Kinder von 0-5 Jahren benötigen keine Gästekarte, die Angebote für Kinder von 0-5 Jahren sind kostenfrei.

Erhalten Hunde auch eine Gästekarte?

Nein, Hunde erhalten keine Gästekarte. Schweizweit fahren Hunde im öV nicht kostenlos, Hundebesitzer müssen für den Hund ein Ticket lösen.

Welche Varianten der elektronischen Gästekarten gibt es?

Die Gästekarte wird als Print@home oder MobileCard fürs Wallet bereitgestellt. Gäste erhalten die Gästekarte per E-Mail.

Welche Daten werden für die Gästekarte benötigt?

Die Gästekarte ist persönlich. Es wird der Name, der Vorname, die Nationalität, ein An- und Abreisedatum sowie eine E-Mail-Adresse benötigt. Für Jahresgästekarten wird zusätzlich das Geburtsdatum, die Adresse und der Unterkunftsname abgefragt.

Wofür werden die persönlichen Daten verwendet?

Die Daten werden ausschliesslich für die Erstellung der Gästekarte benötigt.

Warum eine elektronische Gästekarte?

Der öffentliche Verkehr im Destinationsperimeter ist in der Gästekarte inkludiert. Der öffentliche Verkehr in der Schweiz verlangt ein elektronisches Kontrollsystem.

Fragen von Gastgebern

Wie kann ich meinen Gästen eine Gästekarte ausstellen?

Die Gästekarte kann nach Erfassung bzw. Meldung der Gäste im WebClient von Deskline Feratel ausgestellt werden. Ein Login kann im Tourist Center angefordert werden.

Was, wenn ich nicht alle nötigen Daten der Gäste habe?

Wir empfehlen, den Gästen im Vorfeld den PreCheck-In Link (Link im WebClient verfügbar) zuzustellen oder in die Buchungsbestätigung einzubinden, damit sich die Gäste selber registrieren können. Falls dies nicht möglich ist, kannst du versuchen, die Gästedaten via Chat oder sonstige Kommunikationskanäle der Buchungsportale abzufragen.

Was, wenn sich die Gäste nicht selber registrieren und ich keine Daten habe?

Wir empfehlen, den Check-In Link in Form eines QR Codes in die Unterkunft zu legen. Ein QR Code kann auch im Tourist Center angefordert werden, falls dieser nicht selber erstellt werden kann.
Mit dem QR Code können sich die Gäste vor Ort registrieren und der Gastgeber kann anschliessend die Gästekarte zustellen.

Muss ich für alle Gruppenteilnehmenden eine Gästekarte ausstellen?

Ja. In der Gästemeldung kann diese als „Reisegruppe“ erfasst werden. Dabei sind die Angaben vom Gruppenleiter zu erfassen. Anschliessend können die Gästekarten für die ganze Gruppe via CardSystem an eine Person gesendet werden. Siehe Anleitung hier: meine-berge.ch/anleitungen-gastgeber

Ich bin nicht vor Ort. Wie erhalten meine Gäste die Gästekarte?

Die Gästekarte kann via CardSystem per E-Mail verschickt werden.

Was, wenn mein Gast keine E-Mailadresse oder Smartphone hat?

Die Gästekarte kann weiterhin als Print@home Version – also Druck auf normales A4-Papier – aus dem CardSystem ausgedruckt und dem Gast übergeben werden.

Soll die Gästekarte für die Gäste ausgedruckt werden?

Wir empfehlen, die Gästekarte nur auf expliziten Wunsch der Gäste zu drucken. Die Gästekarte kann den Gästen per E-Mail via CardSystem zugestellt werden. Die Gäste wiederum können die Gästekarte auf dem Smartphone ablegen.

Kann eine Gästekarte mehrfach ausgedruckt werden bzw. auf dem Smartphone und als Ausdruck verwendet werden?

Grundsätzlich ja. Die Gästekarte ist jedoch persönlich. Das heisst, es dürfen nicht verschiedene Personen mit dem gleichen Ausdruck bzw. mit der gleichen Karte (Nummer) unterwegs sein.

Der Gast verlängert seinen Aufenthalt, muss ich eine neue Gästekarte erstellen?

Ja, zur Zeit kontrollieren noch einige Akzeptanzstellen visuell. In der Gästemeldung kann das neue Abreisedatum hinterlegt werden. Im Gästekartesystem unter „Karte suchen“ kann die Karte erneut versendet oder gedruckt werden.

Der Gast möchte keine Gästekarte. Muss ich die Daten trotzdem erfassen?

Eine Gästemeldung muss in jedem Fall erfolgen. Wenn Sie keine oder mangelhafte Angaben vom Mieter erhalten haben und dieser keine Gästekarte wünscht, ergänzen sie die fehlenden Angaben: wie beispielsweise Name mit (Gast1, Gast2) oder PLZ + Ort mit den Angaben Ihrer Unterkunft.

Reduziert sich die Kurtaxe, wenn Gäste keine Gästekarte möchten?

Nein. Die Gästekarte wird den Gästen als Mehrwert geboten. Ein Verzicht führt aber nicht zur Reduktion der Kurtaxe.

AGB Gästekarte

Allgemeine Geschätsbedingungen der Gästekarte (AGB)

Gästekarte Adelboden | Frutigen | Kandergrund | Kandersteg | Kiental-Reichenbach

1. Gegenstand

1.1 Allgemein
Ab einer Nacht in einem Beherbergungsbetrieb in den Gemeinden Adelboden, Frutigen, Kandergrund, Kandersteg oder Kiental-Reichenbach erhalten Übernachtungsgäste für die Dauer ihres Aufenthaltes eine persönliche Gästekarte. Der Gastgeber registriert seine Gäste mittels elektronischem Meldewesen für die Abrechnung der Kurtaxe und stellt anschliessend die Gästekarte aus. Der Gast hat auch vor Anreise die Möglichkeit, via PreCheck-In Link selbst für sich und seine Mitreisenden die Gästekarte zu registrieren. Die Anmeldung für die Gästekarte ist zwar freiwillig, eine Kurtaxenpflicht besteht in jedem Fall. Ohne Anmeldung durch den Gast oder den Gastgeber wird keine Gästekarte ausgestellt. In diesem Fall hat der Gast keinen Anspruch auf die Leistungen der Gästekarte. Die Gästekarte darf nur von Zweitwohnungsbesitzern genutzt werden, die nicht in der gleichen Gemeinde angemeldet sind, in der sich die Zweitwohnung befindet. Die Daten sind korrekt und wahrheitsgetreu anzugeben. Stichproben werden erhoben und jeder Missbrauch wird geahndet sowie die Gästekarte entsprechend entzogen.

1.2 Gültigkeit
Beherbergungsgäste ab 6 Jahren erhalten die Gästekarte, die jeweils vom Anreisetag bis zum Abreisetag des Gastes gültig ist. Die Nutzung des öffentlichen Verkehrs ist in der Gästekarte gemäss Perimeter meine-berge.ch/de/oev-inklusive/ inkludiert, gilt jedoch nicht für die An- und Abreise. Die Gästekarte ist persönlich und nicht übertragbar. Sie darf nur von der Person, die auf der Gästekarte aufgeführt ist, benutzt werden. Mit der Gästekarte können ausschliesslich Leistungen für die Inhaber der Gästekarte bezogen werden. Auf Verlangen muss ein gültiger Personalausweis oder eine Identitätskarte vorgezeigt werden.

2. Umfang der Kartenleistungen und Vertragsabschluss

Jeder Übernachtungsgast ist berechtigt, die für die Gästekarte vorgesehenen Leistungen gemäss Publikation unter in Anspruch zu nehmen. Die mit der Gästekarte gewährten Leistungen sind nicht mit anderen Aktionen, Rabatten usw. kumulierbar. Die einzelnen Anbieter (Leistungspartner) entscheiden in eigener Verantwortung über die Leistungen, welche sie den Gästekarten-Inhabern gewähren.

Die auf der Webseite von Tourismus Adelboden-Lenk-Kandersteg AG («TALK AG») oder auf den Webseiten der entsprechenden Leistungspartner genannten Aktivitäten, Leistungen, Rabatte usw., die mittels Gästekarte bezogen werden können, sind keine verbindlichen Angebote. Sowohl TALK AG wie die einzelnen Leistungspartner behalten sich das Recht vor, die Beschreibungen, Leistungen, Rabatte usw. vor Vertragsabschluss zu ändern oder zu streichen.

2.2 Betriebs- und Öffnungszeiten
Der Gast nimmt zur Kenntnis, dass bestimmte Leistungspartner saisonbedingte Betriebs- und Öffnungszeiten haben und daher möglicherweise nicht immer sämtliche Leistungen oder nicht in vollem Umfang verfügbar sind.

2.3 Keine Versicherungsleistung
Die Gästekarte enthält keine Versicherungsleistungen.

2.4 Haftung
Die Leistungspartner haften gegenüber den Gästen direkt und gemäss ihren eigenen Vertrags- und Geschäftsbedingungen. Die TALK AG lehnt jegliche Haftung für die korrekte Vertragserfüllung, usw. durch die Leistungspartner ab.

3. Datenschutz

3.1 Allgemein
Die TALK AG beachtet die Bestimmungen des Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG) und der Verordnung zu diesem Gesetz (VDSG) sowie die Bestimmungen des Fernmeldegesetzes (FMG). Soweit anwendbar, kommen auch die Bestimmungen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zur Anwendung. Bei Voranmeldung werden die Daten über Feratel WebClient erfasst. Die TALK AG hat zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten mit feratel media technologies AG, Innsbruck, Österreich einen entsprechenden Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung (ADV) abgeschlossen.

3.2 Arten von personenbezogenen Daten
Folgende personenbezogene Daten können bei der Anmeldung für die Gästekarte erhoben werden: Anrede, Vor- und Nachname, Adresse (Strasse, Hausnummer, PLZ, Ort, Land), Nationalität, E-Mailadresse, Geburtsdatum, Aufenthaltsdauer, Telefonnummer. Zwingende Angaben werden entsprechend gekennzeichnet.

3.3 Verarbeitungszweck und Rechtsgrundlage
Die TALK AG darf Ihre personenbezogenen Daten in dem Umfang erheben, speichern und bearbeiten, als diese zur Ausstellung und Nutzung der Gästekarte notwendig sind. Gesetzliche Grundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Erfüllung eines Vertrags).

3.4 Weitergabe der Daten und Bearbeitungsgrundsätze
Mit der Registrierung für die Gästekarte erfolgt die Auftragsbearbeitung nebst dem Unterkunftsanbieter mitunter über den Auftragsbearbeiter TALK AG. Der Gast willigt somit ein, dass seine Daten dementsprechend durch die TALK AG für das Verschicken der Gästekarte genutzt werden. Die TALK AG beachtet bei der Datenbearbeitung die geltenden Datenschutzbestimmungen und insbesondere die Prinzipien der Datenminimierung und Speicherbegrenzung.

3.5 Aufbewahrungsdauer
Die Daten werden so lange gespeichert, wie dies aufgrund gesetzlicher Bestimmungen (in der Regel 10 Jahre) vorgeschrieben ist.

3.6 Meldepflicht
Es ist möglich, dass die TALK AG resp. der Gastgeber aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder behördlichen Anordnungen verpflichtet ist, die Daten an Behörden oder von Behörden beauftragte Dritte zu übermitteln oder diesen die Daten zugänglich zu machen.

3.7 Ihre Rechte
Gemäss dem Schweizerischen Datenschutzgesetz (DSG) wie auch der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stehen Ihnen gewisse Rechte bzgl. der Bearbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu. Sie können jederzeit Auskunft über die bei der TALK AG gespeicherten Daten und deren Verarbeitungszweck einholen (Art. 15 DSGVO). Ebenfalls haben Sie das Recht auf Berichtigung falscher Personendaten, Art. 16 DSGVO, das Recht auf Löschung (soweit die Daten nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften weiterhin verfügbar sein müssen), Art. 17 DSGVO, Recht auf eingeschränkte Verarbeitung gemäss Art. 18 DSGVO, Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO. Weiter stehen Ihnen auch die Rechte auf Widerruf und Widerspruch der Datenverarbeitung zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen geltende Datenschutzbestimmungen verstossen oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich per E-Mail an TALK AG, oder an den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten wenden.

Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung auf der Webseite von TALK AG.

4. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Gast und der TALK AG unterstehen schweizerischem Recht, unter Ausschluss des UN Kaufrechts. Als ausschliesslicher Gerichtsstand wird Thun vereinbart. Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten.

TALK (Tourismus Adelboden-Lenk-Kandersteg) AG
Untere Bahnhofstrasse 16
CH-3714 Frutigen
+41 (0)33 533 04 77
info@be-welcome.ch
www.meine-berge.ch


Adelboden, 30. Juni 2022


Zweitheimische

Hast du deine Wahlheimat im Oberland gefunden? Wir möchten uns dafür revanchieren.